Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt, die nicht schon in den Fahrzeugpapieren erlaubt sind, wie z.B. Tieferlegung, Nachrüstung eines Kat, Einbau eines Spoilers?
Dann müssten Sie auch vom Verkäufer oder der Werkstatt für dieses Teil eine (allgemeine) Betriebserlaubnis oder ein sog. Teilegutachten des Herstellers erhalten haben. In diesen steht, ob und durch wen eine Abnahme des Ein- bzw. Anbaus erforderlich ist.
Am besten ist es, sie lassen sich vor dem Kauf kompetent beraten. Auch die amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV bzw. die Sachverständigen der anderen Überwachungsorganisationen (Dekra, FKÜ, KÜS usw.) geben Ihnen gerne Auskunft.
11,70 €
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